Bei diesem Stein handelt es sich um einen so genannten Schnadestein. Der Schnadestein markiert als Grenzstein die Ortsgrenze von Herdringen. Nachfolgend einige Information zu den mit diesen Schnadesteinen verknüpften Tradition der Schadegänge.
Schnadegänge
Es ist ein uralter Brauch, Landes-, Marken- und Grundstücksgrenzen abzumarken. Schon der Sachsenspiegel, eine Aufzeichnung des ostfälischen Gewohnheitsrechts durch den rechtskundigen Schöffen Eike aus Repkow bei Halle um 1230, belegt die landesherrliche Vorschrift zur Abmarkung der Grenzen.
Da man in alter Zeit über geometrisch genaue Katasterkarten noch nicht ver-fügte, wurden die Grenzen der Marken durch Grenzbegehungen (Schnadegänge) in lebendiger Erinnerung gehalten, ursprünglich nicht im jährlichen Turnus, sondern aus gegebenem Anlaß. Das Wort Schnade leitet sich her von schneiden, in der Grundbedeutung von Bäume schneiden, denn die Markengrenzen wurden früher durch das Einkerben von Zeichen in Grenzbäume markiert; Grenzgräben, Grenzwälle und Grenzsteine verwendete man erst später.
Die erste präzise Grenzbeschreibung der Herdringer Mark wird uns um 1600 überliefert. Darin heißt es (Erläuterungen des Verfassers in Klammern): >>>Schnade der Herdringer Mark nach Aussage von Diekschäfer: Vom Steebsdieke (Steebsteiche) an der Kettelburg oberhalb des Kortenkampes auf den Graben zu; von dort auf Düfels (Teufels)-Siepen; ans Rumbecker (an den Rumbecker Wiesen) herunter bis an die Eulsbrücke (Eselsbrücke); fort nach Ahauser (Außeler)-Brücke zu; im Speer-(Speermanns)-Siepen hinauf bis an die stracken Telgen (Eichen) unten an den Hülsborn am langen Baum; ferner an den Drostenbuchen herunter bis (ans) Vielbachs-Siepen; den Weg hinauf bis ans Eltmanns (Eltener)-Sundern; den Weg zur Rechten hinauf bis an den Hochbaum; den Heuweg herunter bis an den Fesenberg am Scharsteine; ans Schottsiepen auf die Lange Wiese (südlich des Biberbaches); hinauf bis an die Ölmühle (Bibermühle); an den Schotweg (Querweg?) unterm Eichenbaumhof bis an den Scheide-Busch; an den schotten Kamp an den Schohof bis an die Kalte Lied obig (oberhalb) Stormes Haus zu Dahlhausen (Dahlsen); den Weg hinauf obig (über) Stieplen Hof an Düfels (Teufels)-Holz; unter des Schulten Hof am Calert (Müscheder Mark); unter Stoets Wiese am Nießborn (Iseborn) herunter längs dem Erley bis an die Röhr-Brücke« (AFH 2238 S. 120).
Die Schnadegänge hatten einen durchaus praktischen und juristischen Wert. Dabei wurden die Grenzzeichen aufgefrischt und fehlende Grenzmale ersetzt; das Abmarkungsergebnis wurde in Grenzskizzen und Grenzprotokollen festge halten als Rechtsgrundlage für spätere Streitfälle. Die Teilnahme am Schnade gang war Bürgerpflicht; auch Vertreter von Nachbarmarken nahmen daran teil Die Neulinge des Schnadeganges wurden auf den neugesetzten Grenzzeichen >>gepohläst<, damit der richtige Standort dieser Grenzmarke in ihrem Bewußt-sein erhalten blieb.

Dass um Markengrenzen, Mast- und Huderechte oft jahrzehntelang hart und zäh gerungen wurde, bezeugen die Auseinandersetzungen der Herdringer Bauern mit den Klöstern Oelinghausen1212-1321 (vgl. S. 100) und Rumbeck 1715-1783. Bei dem letzteren ging es darum, ob Feld, Wiesen und Wald des Hofes Udenhusen (seit 1191 Rumbecker Besitz) von aller Hude frei waren, wie es der Kloster-prior behauptete. Obwohl das Kölner Gericht in Werl das Huderecht 1715 aus-schließlich Rumbeck zugesprochen hatte, behaupteten die Herdringer Bauern nach wie vor ein Huderecht auf den Klosterparzellen von Michaelis bis Mai mit Ausnahme solcher Flächen, auf denen fruchttragende Bäume standen. Am 11. April 1783 kam es zum gerichtlichen Vergleich, dessen Resultat jedoch nicht aktenkundig überliefert ist.
Auch wegen des Grenzverlaufes der Rumbecker Wiesen gab es Streit. Während die Schnade auf der Westseite des Rumbecker Holzes durch das tiefeingeschnittene Speermanns-Siepen eindeutig bestimmt war, bestand Unklarheit über ihren weiteren Verlauf im Wiesenbereich. Hier hatten die Herdringer Bauern 1768 einen Schnadebaum entfernt. Als das Kloster die Schnade gerichtlich feststellen ließ, mussten die Herdringer Bauern Schadensersatz leisten (3 Reichstaler für den Grenzbaum) und die Gerichtskosten (6 Reichstaler und einen Groschen) bezahlen.
Mit den Katasteraufnahmen 1829-34 verloren die Schnadegänge ihre ursprüngliche Bedeutung, da fehlende Grenzzeichen nunmehr anhand der Vermessungs-risse einwandfrei wiederhergestellt werden konnten. 1841 hatte die Arnsberger Regierung sogar alle Schnadegänge verboten; doch lebten sie später als Volks-brauch wieder auf.
Auf Betreiben des Gastwirts Rudolf Schweineberg, des Schuhmachermeisters Anton Brinkschulte und des Wegewärters Mathias Eickel wurde die alte Tradition des Herdringer Schnadeganges im Jahre 1926 wiederbelebt. Vierzig heimatbewußte Dorfbewohner zogen am Buß- und Bettag zur Stiepeler Grenze zur feierlichen Gründung des Schnadesteins, in den eine Urkunde eingemauert wurde mit den Namen aller teilnehmenden Schnadegänger und den Namen der damaligen weltlichen und kirchlichen Amts- und Würdenträger; Geldscheine der 1923 zu Ende gegangenen Inflationszeit wurden beigegeben. Dem Aufruf des Ortsvorstehers zum Schnadegang folgt heute eine stattliche Zahl junger und älterer Bürger, die im jährlichen Wechsel etwa ein Drittel der Gemarkungsgrenze abgehen. Den fröhlichen Abschluss bildet das traditionelle Rinderwurst-essen in der Gemeinschaftshalle.
Quelle: Ferdinand Voss – „Herdringen – Geschichte eines Dorfes“, 1986

